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Hochschulvertragsverhandlungen: Budgetrahmen für die Jahre 2014 bis 2017 steht fest

25.06.2013

Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat am 25. Juni 2013 den Budgetrahmen für die in den nächsten vier Jahren geltenden Hochschulverträge bekannt gegeben. Demnach soll sich der Zuschuss der Universitäten und Hochschulen auf ihr im Jahr 2013 zugewiesenes Budget bis 2017 um insgesamt 122 Millionen erhöhen. Neben diesen Aufwüchsen im Bereich der konsumtiven Mittel sollen die Berliner Hochschulen mit weiteren zusätzlichen Investitionsmitteln in Höhe von insgesamt 8 Millionen Euro bis 2017 unterstützt werden. Noch nicht festgelegt ist mit diesem Gesamtbudget die Verteilung auf die verschiedenen Hochschulgruppen (Universitäten, künstlerische Hochschulen und Fachhochschulen) und in einem nächsten Schritt auf jede einzelne Hochschule.

„Diese Steigerungen bewegen sich an der untersten Grenze des tatsächlichen Bedarfs, sind aber angesichts der Haushaltslage Berlins akzeptabel“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Jörg Steinbach, Sprecher der LKRP. „Für das in diesem Kontext respektable Ergebnis gebührt Senatorin Sandra Scheeres besonderer Dank. Es zeigt, dass Wissenschaft und Bildung im Berliner Senat Priorität genießen. Gleichzeitig betrachten wir die nun veröffentlichten Summen auch mit einem weinenden Auge, da damit nicht alle von den Hochschulen zu erwartenden Kostensteigerungen der Jahre 2014 bis 2017 von uns abgedeckt werden können.“

Mit den jetzt veröffentlichten Haushaltsansätzen wächst das Budget der Berliner Hochschulen zukünftig um durchschnittlich 2,75 Prozent an. Diesem Ergebnis vorausgegangen war ein mehrmonatiger Verhandlungsprozess, in dem die Hochschulen geschlossen ihre Forderungen gegenüber dem Senat artikuliert haben. Sie sind dabei von dem Erhalt des Status quo (u.a. Anzahl der Studienplätze) ausgegangen und haben die zu erwartenden Kostensteigerungen als Budgetaufwuchs reklamiert. Dieser Mehrbedarf summiert sich auf eine Steigerung der Landeszuschüsse in Höhe von 147 Millionen Euro im Jahr 2017. Dieses Ziel wurde nun trotz der verkündeten überproportionalen Steigerung nicht erreicht. Insofern werden die Hochschulen in den kommenden vier Jahren reale Verluste zu verkraften haben. Allgemeine Kostensteigerungen und Aufwüchse in Tarifen und Versorgungsleistungen werden zu einem Teil nur durch Streichungen im Leistungsangebot aufzufangen sein. Die finanzielle Situation wird es den Universitäten und Hochschulen auch nicht gestatten, zusätzliche Sonderleistungen zu erbringen.

In einem nächsten Schritt kommt es für die Universitäten und Hochschulen nun darauf an, die Parameter für die Verteilung der Budgets mit Augenmaß und Blick auf die sich ändernden Rahmenbedingungen zu gestalten. Ein zügiger Abschluss und die Unterschrift der Hochschulverträge liegen dabei im Interesse aller Beteiligten, da die aktuellen Verträge Ende des Jahres auslaufen. Im Moment steht die seitens des Senats in Aussicht gestellte Finanzierung der Hochschulen allerdings noch unter Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltes im Abgeordnetenhaus von Berlin.

Weitere Informationen

Jana Bialluch, Stabsstelle Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Alumni der TU Berlin, Tel.: 030/314-23922, E-Mail: pressestelle@tu-berlin.de