Senat und Hochschulen einigen sich auf Hochschuleverträge
30.07.2009
• Bis 2012 bis zu 6000 Studienanfänger zusätzlich
• Vorsorge für doppelten Abiturjahrgang 2012
• Land und Hochschulen vereinbaren Teilnahme am Exzellenzwettbewerb
• Ab 2014 mindestens 1000 Lehramtsreferendare zusätzlich
Wissenschaftssenator Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner und die Präsidenten und Rektoren der Berliner Universitäten und Hochschulen haben am 29. Juli 2009 in Berlin die Verhandlungen zu den Hochschulverträgen 2010 bis 2013 abgeschlossen.
Wissenschaftssenator Zöllner: „Unser Ziel ist es, die Leistungsstärke und internationale Wettbewerbsfähigkeit der Berliner Hochschulen trotz der angespannten Finanzlage des Landes Berlin zu sichern und auszubauen. Dazu soll eine neue leistungsbasierte Finanzierung beitragen. Wichtig ist mir auch, dass dieser Vertrag durch zusätzliche Referendare und Vereinbarungen zur weiteren Reformen in den Lehramtsstudiengängen auch die Qualitätsentwicklung in den Berliner Schulen fördern wird.“
Prof. Dr. Kurt Kutzler, Vorsitzender der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten: „Wir freuen uns, dass wir zu diesem ersten Ergebnis gekommen sind, das den Universitäten und Hochschulen in den nächsten vier Jahren Planungssicherheit geben wird. Die Ausarbeitung des Modells einer leistungsbasierten Hochschulfinanzierung, nach dem die Hochschulbudgets ab 2012 berechnet werden sollen, wird wegen der vorhersehbaren Detailschwierigkeiten uns noch viele kreative Ideen abfordern. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass wir bis Ende 2009 die Verhandlungen erfolgreich abschließen werden. Damit wird dann auch die Basis dafür geschaffen werden, nicht nur die vorhandenen Studienplätze auf hohem Niveau zu halten, sondern dem gesteigerten Bedarf entgegen zu kommen, der mit dem doppelten Abiturientenjahrgang 2012 entsteht.“
Wichtige Regelungen im paraphierten Hochschulvertrag sind:
• Die Hochschulen verpflichten sich, ihre derzeitige Aufnahmekapazität zu halten und streben an, bis zum Jahr 2012 schrittweise bis zu ca. 6000 Studienanfänger und -anfängerinnen (ca. 25 Prozent zusätzlich) im ersten Hochschulsemester im Vergleich zu den Ist-Zahlen 2008 zusätzlich aufzunehmen. In diesem Rahmen soll insbesondere der doppelte Abiturjahrgang bewältigt werden.
• Die Hochschulen verpflichten sich, das System der Qualitätssicherung für Lehre und Studium umfassend weiter zu entwickeln. So sollen u.a. Lehrveranstaltungen auf der Grundlage von Befragungen von Studierenden und Lehrenden bewertet werden.
• Die Hochschulen verpflichten sich alle mit dem Bolognaprozess verbundenen Reformen weiterzuentwickeln, Erfahrungen zu bilanzieren und ggf. nachzusteuern. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Studiengänge mit den alten Abschlüssen Diplom, Magister und Staatsexamen bis Ende des Jahres 2013 aufzuheben. Die Hochschulen entwickeln eigene Modelle oder beteiligen sich an Modellversuchen zur Weiterentwicklung von Studiengängen mit den alten Abschlüssen (Diplom, Magister und Staatsexamen) unter Einbeziehung der nationalen und internationalen Diskussion zur Weiterentwicklung des Bolognaprozesses und setzen neue Beschlüsse der Kultusministerkonferenz im Rahmen dieses Prozesses zügig und konstruktiv um.
• Die Universitäten können Professuren mit dem Schwerpunkt Lehre schrittweise einführen.
• Die lehrerausbildenden Universitäten stellen durch ihre Kapazitätsplanung sicher, dass ab 2014 mindestens 1000 Lehramtsabsolventen pro Jahr für den Vorbereitungsdienst zur Verfügung stehen können. Die Verpflichtung der Universitäten setzt voraus, dass eine gleich hohe Anzahl an Praktikumsplätzen im Rahmen der schulpraktischen Studien und für alle Lehramtsabsolventen zeitnah Plätze im Vorbereitungsdienst zur Verfügung gestellt werden.
• Die Hochschulen konzipieren und implementieren geeignete Maßnahmen, um Studienberechtigte mit Migrationshintergrund zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums zu motivieren.
• Die Hochschulen gewährleisten eine strukturelle Nachhaltigkeit der Exzellenzinitiative und werden dabei von der Einstein-Stiftung Berlin unterstützt. Sie bereiten die nächste Runde des Exzellenzwettbewerbs frühzeitig im Benehmen mit dem Land vor und schöpfen gemeinsam die regionalen Forschungspotenziale aus. Das Land sagt die Kofinanzierung wie in der ersten Runde der Exzellenzinitiative gemäß der Bund-Länder-Vereinbarung zusätzlich zu den Hochschulbudgets zu.
• Auf der Grundlage des Modellvorschlages der Wissenschaftsverwaltung für eine leistungsbasierte Hochschulfinanzierung entwickeln die Hochschulen bis Ende 2009 ein konkretes Modell zur Umsetzung der leistungsbasierten Hochschulfinanzierung. Bei der Ausgestaltung des Modells, insbesondere bei der Gewichtung der Bereiche, werden die Besonderheiten der einzelnen Hochschularten berücksichtigt. Falls unter den Hochschulen kein Einvernehmen über die Ausgestaltung des Modells erzielt wird, wird das Modell der Wissenschaftsverwaltung im Benehmen mit den Hochschulen implementiert.
Zum weiteren Vorgehen:
Der paraphierte Vertragsentwurf wird nunmehr dem Senat, dem Abgeordnetenhaus und den Hochschulgremien vorgelegt. Bereits vor einem Monat hatten sich die Präsidenten und Rektoren der Berliner Hochschulen und Wissenschaftssenator Zöllner auf eine Hochschulfinanzierung in Höhe von mindestens zusätzlich 334 Millionen Euro im Vertragszeitraum 2010-2013 und auf ein neues leistungsbasiertes Hochschulfinanzierungssystem ab 2012 verständigt.
Weitere Informationen
Kenneth Frisse, Pressesprecher der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Tel. 030 9026-5846, Fax 030 9026-5020, E-Mail: pressestelle@senbwf.berlin.de
Dr. Kristina R. Zerges, Pressesprecherin der TU Berlin, Tel.: 030 3142 3922, Fax: 030 3142 3909, E-Mail: zerges@tu-berlin.de; Handy: 0177 73 68 669.