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Aufweichung der Finanzzusagen - Berliner Senat ändert paraphierten Hochschulvertrag / Unterzeichnung in Frage gestellt

05.11.2009

Berliner Rektoren und Präsidenten fordern Sicherheit für die Finanzierung und verweisen auf die Zusagen des Regierenden Bürgermeisters, des Finanz- und Wissenschaftssenators vom 30. Juni 2009

Die Präsidenten und Rektoren der Berliner Hochschulen und Universitäten sind empört über die einseitige Änderung des paraphierten Hochschulvertrages durch den Senat von Berlin. Einigte man sich am 29. Juli 2009 mit der paraphierten Fassung des Vertrages auf konkrete Finanzzusagen für die Hochschulen und Universitäten, so sind in der aktuellen Fassung lediglich Maximalwerte durch die Formulierung „ …bis zur Höhe von…“ ausgewiesen.

Mit dieser Änderung ist das grundlegende Prinzip der Hochschulverträge, das den Hochschulen einerseits Planungssicherheit gibt, andererseits von ihnen auch spezifische Leistungen abfordert, so grundlegend verletzt, dass die Funktion dieses Instruments außer Kraft gesetzt ist. Es ist nicht nachvollziehbar, wie weitere Anreizsysteme, die durch den neuen Hochschulvertrag etabliert werden sollen, auf einer nicht abgesicherten finanziellen Basis erbracht werden können.

Die Präsidenten und Rektoren der Berliner Hochschulen und Universitäten sehen die vorgenommenen Änderungen durch den Berliner Senat mit Befremden und können diese nicht akzeptieren. Sie fordern Sicherheit für die Finanzierung der Hochschulen über die nächsten vier Jahre und zwar auf dem vereinbarten Niveau. Die Unterzeichnung der nun vorliegenden Fassung der Hochschulverträge ist aufgrund der Verantwortung gegenüber den Studierenden, Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den künftigen Studienanfängern des doppelten Abiturjahrgangs nicht möglich. Sie appellieren an den Wissenschaftsausschuss, den Hauptausschuss und das Berliner Abgeordnetenhaus, die Hochschulverträge in der ursprünglich paraphierten Version zu beschließen und sie fordern, die ursprünglichen finanziellen Zusagen einzuhalten.

Zum Hintergrund:

In einem Gespräch am 30. Juni 2009 einigten sich die Vertreter der Berliner Universitäten und Hochschulen, der Regierende Bürgermeister von Berlin und die Senatoren für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie Finanzen auf die Eckwerte und die Laufzeit der Berliner Hochschulverträge. Demnach sollen die Berliner Universitäten und Hochschulen auf ihr im Jahr 2009 zugewiesenes Budget zusätzlich 53 Millionen Euro im Jahr 2010, 69,7 Millionen Euro im Jahr 2011, 103,4 Millionen Euro im Jahr 2012 und 107,6 Millionen Euro im Jahr 2013 bekommen. In die Summen fließen auch erhebliche Mittel aus den Hochschulpakten I und II ein. Der paraphierte Vertragsentwurf sah eine Gesamtsumme von zusätzlich 334 Millionen Euro vor.

Daraufhin hatten die Hochschulen und Universitäten den Vertrag in ihren Gremien diskutiert. Im Anschluss paraphierten die Präsidenten beziehungsweise Rektoren den Vertrag. Am 23.10.2009 wurden sie mit den einseitigen Veränderungen des bereits paraphierten Vertrages konfrontiert. Eine Zustimmung ihrerseits erfolgte nicht. Wenige Tage später, am 27.10.2009, beschloss der Senat von Berlin den veränderten Vertrag.

Zum Stellenwert des Vertrages

Die ausgehandelten und paraphierten Haushaltseckwerte sichern im Wesentlichen nur die Grundfinanzierung der Hochschulen, also den Status quo der Berliner Universitäten und Hochschulen, von Aufwüchsen könne keinerlei Rede sein, so die Rektoren und Präsidenten. Die staatlichen Hochschulen verpflichten sich im Gegenzug, ihre derzeitige Aufnahmekapazität an Studienanfängern zu halten und streben an, bis zum Jahr 2012 schrittweise bis zu ca. 6000 Studienanfänger und –anfängerinnen (ca. 25 Prozent zusätzlich) im ersten Hochschulsemester im Vergleich zu den Ist-Zahlen 2008 zusätzlich aufzunehmen. In diesem Rahmen soll insbesondere der doppelte Abiturjahrgang bewältigt werden. Weitere Regelungen betreffen unter anderem die Qualitätssicherung für Lehre und Studium, die Bereitstellung von mindestens 1000 Lehramtsabsolventen pro Jahr und die Entwicklung einer leistungsbasierten Hochschulfinanzierung ab dem Jahr 2012.

Das und noch mehr steht nun in Frage, wenn es keine verbindlichen finanziellen Zusagen mit dem Hochschulvertrag gibt.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Kurt Kutzler, Präsident der TU Berlin und Bevollmächtigter der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) für die Hochschulvertragsverhandlungen, Tel.: 030/314-23922, E-Mail: zerges@tu-berlin.de