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Betrieb an Berlins Hochschulen bleibt bis 31. Januar eingeschränkt – Fristverlängerung für Abschluss- und Hausarbeiten

08.01.2021

Die Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und die Berliner Hochschulen haben sich darauf verständigt, die bereits am 14. Dezember vereinbarten Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten und zur Eindämmung der Pandemie über den 10. Januar hinaus bis zum 31. Januar fortzuführen und zu verstärken. Hiermit gilt ab dem 11. Januar im Rahmen des Berliner Stufenplans für den Hochschulbetrieb Folgendes:´

  • Im Zeitraum vom 11. bis zum 31. Januar 2021 finden an den Hochschulen keine Präsenzveranstaltungen statt.
  • Ausnahmen können nur erlaubt werden für bereits geplante Präsenzprüfungen, inklusive Aufnahmeprüfungen, sowie für Praxisformate, die zwingend erforderlich sind und nicht in digitaler Form durchgeführt werden können. Die Teilnehmerzahl ist dabei auf ein absolutes Minimum zu begrenzen. Für Studierende ist die Teilnahme freiwillig, bei Nichtteilnahme entstehen ihnen keine Nachteile.
  • Unaufschiebbare medizinpraktische Formate der Charité – Universitätsmedizin Berlin sind weiterhin möglich.
  • Wissenschaftliche Bibliotheken dürfen vom 11. bis zum 31. Januar 2021 nur Online-Dienste und Leihbetrieb anbieten.

Grundsätzlich gilt damit für das Wintersemester 2020/2021, dass staatliche, private und konfessionelle Hochschulen einschließlich ihrer Einrichtungen für den externen Publikumsverkehr nicht geöffnet werden dürfen und ihren Lehrbetrieb mit Online-Formaten und nicht im Präsenzlehrbetrieb durchführen. Als Beitrag zum Schutz der Hochschulmitglieder und zur Eindämmung der Pandemie werden insbesondere die Kontakte und eventuelle Fahrtwege nochmals weiter eingeschränkt. Beschäftigte, deren Tätigkeiten arbeitsorganisatorisch und technisch nicht zwingend eine Präsenz auf dem Campus erfordern, gehen weiterhin im Einvernehmen mit ihren Dienstvorgesetzten ihrer Arbeit soweit wie möglich im Homeoffice nach.  

Dabei werden die Berliner Hochschulen – wie bereits seit Beginn der Pandemie – auch weiterhin mögliche Nachteile für Studierende soweit als möglich vermeiden bzw. abdämpfen; für Abschluss- und Hausarbeiten werden die Hochschulen entsprechend ihrer jeweils geltenden Rahmenordnungen die Bearbeitungszeiten um 4 Wochen verlängern oder vergleichbare Regelungen treffen