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Senat legt neues Berliner Hochschulgesetz vor / LKRP sieht Leistungsfähigkeit der Berliner Hochschulen gefährdet

17.02.2021

Die Berliner Hochschulen haben den Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Berliner Wissenschaft“ (BerlHG) mit großer Besorgnis und Enttäuschung zur Kenntnis genommen. Anders als in der Bezeichnung des Gesetzes angelegt, fürchten sie eine massive Beschneidung der Hochschulautonomie, ihrer Leistungsfähigkeit und künftigen Entwicklungsmöglichkeiten. Den weiteren Weg Berlins zur Brain City, zu einem Wissenschaftsstandort von national und international herausragender Bedeutung, sehen sie unter diesen Voraussetzungen in Frage gestellt.

In den letzten 20 Jahren haben die Berliner Hochschulen unter Nutzung bestehender Innovationsspielräume eine beeindruckende Entwicklung genommen. Dies ist nicht zuletzt durch die strategische Profilbildung auf Basis der sogenannten Erprobungsklausel (§ 7a BerlHG) gelungen, die nun massiv beschnitten werden soll. Die faktische Rücknahme der Erprobungsklausel würde die Hochschulen massiv zurückwerfen und sie zu einer jahrelangen, lähmenden Beschäftigung mit ihren Grundordnungen zwingen.

Exzellente Wissenschaft lebt von transparenter Organisation und sachgerechten Entscheidungsprozessen. Das gilt im Besonderen für die Gewinnung exzellenter Wissenschaftler*innen. Die Hochschulen haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um Berufungsverfahren unter Wahrung höchster Qualitätsstandards zu beschleunigen. Der vorliegende Gesetzentwurf droht, diesen Wettbewerbsvorteil durch überbordende Detailregelungen zunichte zu machen. Überdies ist er als Misstrauensvotum gegen langjährig bewährte Leitungs- und Selbstverwaltungsstrukturen der Hochschulen zu lesen.

Die Berliner Hochschulen warnen vor den erheblichen Mehrkosten, die ihnen der vorliegende Gesetzentwurf aufbürden würde. Die Übertragung neuer Zusatzaufgaben, meist außerhalb von Forschung, Lehre und Verwaltung, würde zusätzliche Organisationseinheiten und Beauftragte erfordern. Die Schaffung damit verbundener Stellen hätte nach Berechnung der LKRP jährliche Mehrkosten von bis zu 35 Mio. Euro zur Folge. Ohne Kompensation dieses Mehraufwandes wären spürbare Kürzungen im wissenschaftlichen Bereich zwangsläufig.

Die Vorsitzende der LKRP, Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, erklärt: „Die Kernaufgaben der Hochschulen – Lehre, Forschung und Third Mission – sind unser gesellschaftlicher Auftrag. Wir wollen diesen im Interesse aller Beteiligten erfüllen. Dafür braucht es jedoch auch in Zukunft funktionale Organisationsstrukturen und Entscheidungsabläufe, eine auskömmliche Finanzierung und Planungssicherheit für die kommenden Jahre. Wir appellieren an den Regierenden Bürgermeister und Wissenschaftssenator, in diesem Sinne für die Zukunft der Berliner Hochschulen einzutreten.“