Hochschulbaugesellschaft: LKRP-Vorsitzende fordern schnelle Klärung offener Fragen im Wissenschaftsausschuss
05.05.2026
Der Berliner Senat hat am 21. April die Gründung einer Hochschulbaugesellschaft beschlossen, über die Sanierungs- und Bauprojekte künftig finanziert und realisiert sowie Gebäude betrieben
werden sollen. Bis zuletzt hatte es Änderungen gegeben, von denen die Berliner Hochschulen teilweise überrascht wurden. Der Gesetzentwurf liegt nun dem Berliner Abgeordnetenhaus zur Beratung und Beschlussfassung vor.
In der Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung des Abgeordnetenhauses zum Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetz (BHGG) am 4. Mai 2026 betonten Prof. Dr. Julia von Blumenthal, Vorsitzende der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen (LKRP) und Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin, und Dr. Julia Neuhaus, stellvertretende Vorsitzende der LKRP und Präsidentin der Berliner Hochschule für Technik, dass es noch erheblichen Klärungsbedarf gebe. Die Berliner Hochschulen hätten zum Referentenentwurf zwar ausführlich Stellung bezogen. Es seien aber bei weitem nicht alle Punkte im Gesetzentwurf übernommen worden. Lediglich in der Frage der Governance gebe es einen substanziellen Fortschritt. In allen anderen kritischen Fragen zum Bandbreitenmodell, zur Finanzierung oder zum Personalübergang gebe es keinen relevanten Fortschritt. Vollkommen neu sei die Aussage in der Gesetzesbegründung, dass mit der Baugesellschaft 15-30 % Flächenreduzierung erzielt werden sollen. Dies sei mit den Hochschulen zu keinem Zeitpunkt vorbesprochen worden und unklar, wie eine solche Reduktion möglich sein sollte, ohne gravierende Einschränkungen in Forschung, Lehre und bei den notwendigen Räumen für studentisches Arbeiten und studentische Selbstverwaltung vorzunehmen.
Julia von Blumenthal warnte: „Die Baugesellschaft ist eine gute Idee, um den Stau bei den großen Sanierungen zu beheben. Sie stellt einen Systemwechsel dar, der viele Fragen aufwirft, auf die die Hochschulen dringend Antworten erwarten. Solange diese nicht vorliegen, können wir den Gesetzentwurf nicht gutheißen. In den Hochschulen wachsen die Befürchtungen, dass die Hochschulbaugesellschaft in der jetzt geplanten Form, mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringt.“ Dabei sei klar, dass es mit dem bisherigen Verfahren auch nicht weiter gehen könne. Der Sanierungsstau an den Berliner Hochschulen sei eine massive Belastung und die Erfahrungen mit den derzeit Verantwortlichen negativ. Der Wunsch sei deshalb nach dem Senatsbeschluss nochmals ausführlich als LKRP schriftlich Stellung zu nehmen. Deutlicher als bisher müsse auch sein, dass die Hochschulen als Partner auf Augenhöhe wahrgenommen werden.
Julia Neuhaus ergänzt: „Wir alle würden uns ganz schnell Entscheidungen wünschen und auch ein Gesetz – allerdings muss das Gesetz so vertrauensvoll sein, dass wir auch in die Umsetzung vertrauen können.“ Offene Fragen, die man nicht im Gesetz klären könne, könnten vorab in einer Satzung geklärt werden.
