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Aufgaben und Ziele

Zur Wahrnehmung gemeinsam betreffender Aufgaben ist die Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen (LKRP) von den Berliner Hochschulen

eingerichtet worden.

Aufgabe der LKRP ist es, Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse zu erörtern mit dem Ziel, nach Möglichkeit ein gemeinsames oder doch abgestimmtes Vorgehen der Repräsentanten der Berliner Hochschulen in den sie gemeinsam betreffenden Fragen zu erreichen. Zu den Aufgaben der LKRP gehört es insbesondere auch, gemeinsame Interessen der Berliner Hochschulen in der Hochschul-Rektorenkonferenz zur Geltung zu bringen. (§ 2 Geschäftsordnung LKRP vom 1. Oktober 2010)